Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): durchreisen

durchreisen

  • ein gewisser man bei den dohren ... die durchraisenden persohnen ... befrachen
    1594 BlNÖLk. 2 (1866) 149
  • mit durchreisenden unbekanten personen oder kriegsvolck das glaidt fürzenemen
    1626 Strnadt,Grenzbeschr. 693
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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