durchziehen
durchziehen
I
die Siegelschnur
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groete uuthangende segell in gronen wasse, so noch unvorseriget, doergethogen1494 OstfriesUB. II 410 Faksimile
II
Strafe des Kielholens
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wer sich auf oder von 2 oder mehr schiffen ... anzeichnen läßt, der soll unten durchgezogen und als ein schelm mit dem boote ans land gesetzet werden1682 KurbrandenbSeekriegsR. Art. 12