Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dustteil

Dustteil

Berechtigung zur Nutzung des Dustholzes 
  • dusdeel ... nennen die bauren ihr privatives holz- oder plaggentheil, oder gewisse stücke landes, die mannigmal mit holz bewachsen sind
    1756 Strodtmann 45
  • dußtheil ... ist nur ein privativer unterholztheil in der ofnen mark; wer bloß recht zum dußtheil hat, darf keine eichen und büchen darinn setzen, weil er sonst mit der zeit den eichelfall behaupten, und die markgenossen zwingen würde, zur mast-zeit dafür zu hüten
    1768 Möser,Werke XII 1 S. 29
  • Klöntrup,Osnabr. I 279
unter Ausschluss der Schreibform(en):