Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dustteil
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Dustteil
Berechtigung zur Nutzung des Dustholzes
- dusdeel ... nennen die bauren ihr privatives holz- oder plaggentheil, oder gewisse stücke landes, die mannigmal mit holz bewachsen sind1756 Strodtmann 45Faksimile - in Google Books
- dußtheil ... ist nur ein privativer unterholztheil in der ofnen mark; wer bloß recht zum dußtheil hat, darf keine eichen und büchen darinn setzen, weil er sonst mit der zeit den eichelfall behaupten, und die markgenossen zwingen würde, zur mast-zeit dafür zu hüten1768 Möser,Werke XII 1 S. 29
- Klöntrup,Osnabr. I 279
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