Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dustwarig

dustwarig

nur auf Dustholz berechtigt
  • daher kam es, daß ... ein theil derselben ... blumwarig, der andere aber blos dustwarig war; denn die gesellschaft zu mast konnte mit ihrem richter nicht über die gesellschaft zum brandholze richten
    1268 Möser,Werke XII 1 S. 17