Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Edelmannsbrief

Edelmannsbrief

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Urkunde eines Edelmanns
  • er hat ... ein brief von den edellewten ... und gibt jerlich nach inhalt des edelmansbriefs [folgenden Zins]
    1464 CadolzburgSalB. 157