Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehebemessung

Ehebemessung

  • es hat eine zur zweiten ehe geschrittene wittib die nach landsgebrauch ihrem erster ehe sohne erbmeyerlich nach ihrem tode zufallende güter ... auch expresse dessen künftigen kindern in der ehebemessung vorbehalten
    1742 Wigand,Denkw. 286