Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehegabe

Ehegabe

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I Mitgift
-- eingebrachtes Gut
  • frowe B. ... hat auffgereicht in eyner rechten ehegaben ... irem elichen manne 500 g.
    1527 SchlesDorfU. 74
II Morgengabe
  • daß herz. W. seiner gespons eine ehegabe von 200000 gulden mitbringen sollen
    1668 Fugger,Ehrensp. III Kap. 10
III
  • zu bestättigung und näherem beweißthum der einwilligung werden ... ehe-pfand gegeben, welche auch ehe-gelt, ehe-gab, hafft-pfennig, mahlschätz, hand-treu und cronguldin genennet werden
    1727 Leu,EidgR. I 253
unter Ausschluss der Schreibform(en):