Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eheklage

Eheklage


I Klage auf Eingehung der Ehe
  • dannenhero alle personen, so einander auff die ehe anklagen, solche eheliche zusage aber ... nicht behaupten können, so viel diese ehe-klage betrifft, ... das kgl. consistorium ... abweisen ... wird
    1693 BremPolO. 198
  • zur steuerung der unzucht soll allen außer der ehe beschwängerten jede eheklage verweigert [werden]
    1707 Scotti,Wied 47
  • 1711 Lünig,CJMilit. 909
  • ehen- oder schaden- und alimentations-klagen 
    1714 Lahner,Samml. 661
  • 1722 SiebbLRKomm. 143
  • 1746 CCBrandenbCulmb. I 321
II Klage innerhalb einer Ehe
  • die frau kann ohne ermächtigung ihres mannes nicht vor gericht stehen ..., ausgenommen um eine eheklage anzubringen
    BadLR. 1809 Satz 215