Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehespruch

Ehespruch

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I in der Eheberedung ziffernmäßig bestimmtes Heiratsgut oder die Widerlegung des Mannes in bestimmter Höhe
II
Eheversprechen
  • weilen bey dem ... stadtpfarrer von einer andern weibsperson wegen gleichmässiger ehespruͤch die verkündigung verbotten
    1670 Abele,Unordn. I 229f.
III Eheanspruch ?
  • werden zuweilen auch personen, z.e. weibs-leute, welche von mehrern competenten in ehe-spruch genommen werden ... während des prozesses sequestrirt und an ein drittes sicheres ort gebracht
    1756 CMax. IV 2 § 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):