Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehestiftleute

Ehestiftleute

  • des ich mich czihe an die eestifftlewte, nemlich an die erbern ... an desselben C.K. teile und die erbern ... an der ... frawen H. teile, die ... sulchen eeroth getedinget, gestifft und gemacht haben
    1457 StArchBresl. [Handschrift]
unter Ausschluss der Schreibform(en):