Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eheverfänglichkeit
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(Ehetrage)
(Eheträger)
Ehetreuung
(ehetriftig)
Ehetrunk
Eheunmündigkeit
Ehevater
Eheverbot
Eheverbündnis
Eheverderberin
Eheverfänglichkeit
Anfechtbarkeit
- auch eine eheverfänglichkeit wirkt eine nichtigkeit, die jeder betheiligte, der dabey nicht selbst im verbrechen befangen war, anklagen kannBadLR. 1809 Satz 189 aFaksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte