Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eheversicherung

Eheversicherung

  • daß die sonderliche unterpfand ... in den auffällen und allgemeinen excussionen ... schriften und ... eheversicherungen, im fahl andere güter vorhanden wären ... vorgehen sollen
    1696 ZSchweizR.2 29 (1910) 208