Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eheversprechen

Eheversprechen

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Verlöbnis
bdv.: Eheverspruch
  • 1627 Scotti,NassauWeilburg 1431
  • 1627 Scotti,NassauWeilburg 1431
  • 1714 Lahner,Samml. 661
  • wollen wir, daß die, so ... under der eltern ... gewalt nicht stehen, ... in beisein zweyer ... mannspersohnen, ihr eheversprechen ... mit deutlichen worten thun
    1717 BaselRQ. I 2 S. 671 (nr. 459, 2)
  • dafern ... zugleich ein offentlich- und heimliches eheversprechen auf eine person wurde gebracht werden, alsdann solle ... deren, deren das offentliche versprechen geschehen, vor ... der anderen heimlich verlobten ... der vorzug ... gelassen werden
    1717 BaselRQ. I 2 S. 681 (nr. 459, 20)
  • 1719 CAustr. III 936
  • mit oder außer eheversprechen ... sich zusammengesellen und fleischliche vermischung mit einander pflegen
    1723 WürtLändlRQ. I 537
  • [daß] daß weib fast eodem momento, da das eheversprechen ... richtig geworden, sogleich die realia ihres ehemanns anverlangen ... müste
    1731 Hüttner,TacHyp. II 249
  • 1738 Hayme 112
  • 1752 Freuler Anh. III 11; 33
  • auß dem heimlichen vertrowen und eheversprechen 
    oJ. JülichLR. 224
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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