Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eheverwandtnis

Eheverwandtnis

eheliche Verwandtschaft
  • die eheverwandniß ... ist noch viel größer [als die blutverwandniß], doch unveränderlich, darzu man mit verlassung der eltern, bruͤder und schwestern schreitet
    1712 Abele,Gerichtshändel I 131