Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehevollziehung

Ehevollziehung

  • wenn nicht dessen jugend und andere rechtsgründe entgegenstehen [soll] auf ehevollziehung erkannt ... werden
    1617 Scotti,NassauWeilburg 1432
  • einwendung wider die ehevollziehung 
    1787 BernStR. VI 2 S. 800
unter Ausschluss der Schreibform(en):