Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehrensitz

Ehrensitz

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bdv.: Ehrenstelle

I ehrenvolle, verantwortliche Stellung
bdv.: Ehrenstelle
II "ehrenhalber erteilte Erlaubnis an nicht eidgenössische Vertreter, gewissen Tagsatzungsverhandlungen beizuwohnen"