Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehrenversorg

Ehrenversorg

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Ehrenerklärung
  • so ward ein ehrenversorg aufgericht, daß dem von St. an seinen ehren noch der jungfrau nichts nachtheilig
    vor 1616 Schweinichen,Dw. 341 [und öfter]
  • 1734 Zedler VIII 441