ehrerbietig
ehrerbietig
Nebenform ehrenbietig
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bei aufnahme der rechnung ... soll sich ein ieder ehrenbietig gegen den richter ... aufführen1781 NÖsterr./ÖW. XI 51 Faksimile
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eheliche [volljährige] kinder ... sind ... verbunden, ehe sie heyrathen, den rath ihrer eltern ... durch ein ehrerbietiges ansuchen sich auszubittenBadLR. 1809 Satz 151 Faksimile
- SchwäbWB. II 787 Faksimile