Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehrlichmachung

Ehrlichmachung


I
  • die gemeine ehrlichmachung ... hat ... statt in allen verbrechen ... dergestalten, daß die zugezogene ehrenmackel durch die uͤberstandene straffe ... aus kraft rechtens von sich selbst gereiniget wird
    1769 CCTher. 10 § 10
II Legitimierung der Unehelichen
unter Ausschluss der Schreibform(en):