Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eicht

Eicht

"gesetzliches Maß eines Gefäßes" SchweizId. I 83
-- eicht, eichting, eichtung "Verteilung der Gräser oder Weiden an die Untertanengemeinden" Schmeller2 I 23 (ob hierher oder zu Ücht?)

unter Ausschluss der Schreibform(en):