Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eidesleute

Eidesleute

anders siehe Eitleute 
Leute, die unter Eid stehen
  • die unpartheyischen grichtsherrn geschwornen selbst andere verständigste eidsleut zum zusatz einziehen
    1711 OberhalbsteinLB. 147
unter Ausschluss der Schreibform(en):