Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2eigen
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1Eigen
I in Althochdeutschen Glossen für priuatus, suus, proprius
II von Liegenschaften
- 1 frei von gemeiner Nutzung, dem Einzelnen zugehörend, im Recht nicht beschränkt
- -- Zuweilen auch in Zusammensetzungen
- -- eigen gut: keine scharfe Trennung zwischen Grundstück und Recht an ihm
- --
- 2 neben frei, ledig und ähnlichem: frei von Abgaben; schließlich formelhaft
III von beweglichen Sachen oder Vermögen im weiteren Sinne: zugehörend, im Gegensatz zu fremd; (zu Eigentum besessen)
IV von Menschen
- 1 leibeigen, hörig
- 2 blutsverwandt
- 3 von der eheherrlichen Gewalt
- 4 persönlich
- 5 mit eigener Hand, das heißt allein, ohne Eideshelfer schwören
- 6 eigener rauch selbständiger Haushalt
- 7
- 8 Selbstkosten
- 9 mündig, voll geschäftsfähig
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