Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): eigenbehörig

eigenbehörig

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I von Personen: leibeigen, hörig
II von Liegenschaften: dem Herrn des Leibeigenen gehörend, diesem nur zur Bestellung überlassen
  • von den auf den eigenbehörigen praediis erzielten kindern; des durch den tod der eltern oder auf sonstige art erledigten eigenbehörigen gutes
    1774 Wigand,Denkw. 293
unter Ausschluss der Schreibform(en):