Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eigengebung
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Akt, durch den sich jemand in die Leibeigenschaft begab
- es wird aber ein mensch ... eigenbehöriger durch die gebuhrt, ... und dan durch die eigengebung1722 Wigand,Paderb. III 146Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte