Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): eigengewaltig
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Eigengeber
eigengeboren
Eigengebrauch
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eigengehörig
Eigengeld
(Eigengenosse)
Eigensgerechtigkeit
Eigengericht
Eigengewährschaft
eigengewaltig
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eigenmächtig, ohne Rechtsgrund
vgl.
2eigen (V 1)
- beschehe die aigen gewaltig underfahung ..., solle dadurch der geschäftman alles sein juß daran verlorn haben1599 NÖLREntw. III 18 § 23
- sich eigengwältig einmischen1709 Mutach 67Faksimile (ca. 158 KB)
- 1711 Niedersimmental 161
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- eigengewaͤltige sonderungen der eheleuten von tisch und bette [böswillige Verlassung]1787 BernStR. VI 2 S. 802Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- SchwäbWB. II 571
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Eigensgewere
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eigenhaftig
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