Eigenherrschaft
Eigenherrschaft
mit Gerichtsbarkeit ausgestattete Grundherrschaft; Inbegriff der grundherrschaftlichen Rechte
-
[kein Wandervolk] ohne vorwissen der aigenherrschaft einnehmen1691 JbMittelfrk. 22 (1853) 79
-
bestrafung [steht zu der] amts- und eigenherrschaft, unter welcher die that ausgebrochen1722 Lahner,Samml. 136 Faksimile
- Gutzeit,Livl. I 225 Faksimile