Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): eigenhörig

eigenhörig

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I
Sachhinweis: L. Henrichs, Die Eigenhörigen in der Vogtei Geldern (Geldern 1911)
II von Grundstücken: rechtlich zugehörend
  • besitzer des fürstlich eigenhorigen meierhofs
    1645 JbOldenb. 17 (1909) 209
  • der zehende aus den eigenhörigen zweien erben
    1691 CTradWestf. III 83
unter Ausschluss der Schreibform(en):