Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): eigenmächtig
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eigenmächtig
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vgl.
eigengewaltig
I
mit eigenem Willen
- dat wy ... eynmechtich, unvordruncken, hebben vorkofft1444 OstfriesUB. I 489Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
ohne Rechtsgrund, willkürlich
- eigenmächtige zusichnehmung1577 BremRitterR. 31Faksimile - in Google Books
- da einer des andern wasserflüsse oder bäche eigenmächtiger weise ohne willen desjenigen, dem die gründe zuständig, sich anmassen würde1627 BöhmLO. W 3Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- sich einer judicialischen authorität eigenmächtig anzumaßen unbefugter weise unterstehen1700 Sachsse,MecklUrk. 407Faksimile (ca. 154 KB)
- 1737 CAustr. IV 996
Faksimile - in Google Books
III
durch Selbsthilfe
- welcher sich nicht selbst eigenmächtig helfen ... will, sondern richterliche hülfe suchet1749 Klingner I 187Faksimile (ca. 86 KB)
IV
sein eigener Herr
- SchweizId. IV 66
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