eigentätig
eigentätig
mit verbotener Eigenmacht
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nicht zuläßig daß sich jemand ... ein fremdes gut eigenthätig ... zueigne1583 SiebbLR. III 3 § 8 Volltext (und Faksimile)
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pfand von selbsten eigenthätig verkaufft1693 CAustr. I 45 Faksimile
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den schüttkoben öffnen und das vieh eigenthätig herausnehmen1723 Nerong,Willk. 108
- Bensheim(Hessen)Kdm. 10