Eigentumslehen
Eigentumslehen
- 1751 Buder 311 Faksimile
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eigentumslehen (feudum proprietatis) ist das lehn über welches der vasall eben so frei als über ein allodium befehlen kan. es kömmt mehrenteils daher, daß einer dem andern sein eigentum zu lehen aufgetragen und von selbigem wieder zu lehen erbfrei empfangen hat1782 Scheidemantel,Repert. I 767 Faksimile