Eigentumsordnung
Eigentumsordnung
regelt die Verhältnisse der Leibseigenen
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eigentumsrecht und ordnung, wie es mit denen bey dem eigentum fürfallenden sachen in Ravensberg gehalten werden soll1669 Wigand,Minden I 301
- 1690 Wigand,Denkw. 285 Faksimile
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alle unsre westphälischen und niedersächsischen ... eigentumsordnungen oder hofrechte fangen damit an, dass sie den ursprung des leibeignen, die pflichten ... und die rechte, ... vortragen17. Jh. Möser,Phant. III 303
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fürstliche Münsterische eigentumsordnung1770 Schlüter,WestfProvR. I 257 Faksimile