Eigentumsordnung

regelt die Verhältnisse der Leibseigenen
  • eigentumsrecht und ordnung, wie es mit denen bey dem eigentum fürfallenden sachen in Ravensberg gehalten werden soll
    1669 Wigand,Minden I 301
  • 1690 Wigand,Denkw. 285 Faksimile
  • alle unsre westphälischen und niedersächsischen ... eigentumsordnungen oder hofrechte fangen damit an, dass sie den ursprung des leibeignen, die pflichten ... und die rechte, ... vortragen
    17. Jh. Möser,Phant. III 303
  • fürstliche Münsterische eigentumsordnung
    1770 Schlüter,WestfProvR. I 257 Faksimile