Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eigner
Artikel davor:
Eigenzehnt
Eigenzins
eigenzubehörig
Eiger
Eigermann
(Eigerschaft)
Eiglich
eiglich
Eiglichkeit
(Eigling)
Eigner
, Eigener
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vgl.
Eiger
I
Leibeigener, Höriger
II
Eigenbesitzer, Grundeigentümer
- koffte welke stucke erden ... von den egeneren15. Jh. ApenradeSkra 157Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- alle huerlingen van huijsen ... moghen de selve ... verhueren ... sonder consent van den eijgenaer oft verhuerder1609 CoutAnvers IV 72Volltext - digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- müszen sie ihre ... miethe vor buden ... an die eigenere und grundherren richtig bezahlen1731 RevalStR. II 393Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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im Deichrecht
- daß ... welcher ... sich bey säumung des eigeners erst angeben, zum teiche verstattet werden ... sollen1690 Hackmann Mantissa 12Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Eigentümer im allgemeinen, auch an Fahrhabe
- der eigener oder schiffer1728 PreußStrandungsO. III 7
- von dem ... gefundenen silber ein stück ... abschneiden laszen, worauff der eigner deßelben sein stempel setzen müszen1732 RigaAkt. II 337
- die ... eigner der geraubten waaren1764 QHambSchiffahrt 82
- 18. Jh. Justus Möser/ZWortf. 13 (1911/12) 45