Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einbeschlagen
Artikel davor:
Einbehörung
Einbehörungeinforderung
einbekennen
Einbekenntnis
Einbekennung
einbekommen
Einbeleitung
einberechtigt
einberichten
einberufen
einbeschlagen
II
(ein Grundstück) verschlagen, einhegen
- eigen güeter, die inbeschlagen sind1483 SchweizId. IX 474 [bis 18. Jh. ebd.]Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons