Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einbestehen
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I
"an einem Orte wohnhaft bleiben"
- 17. Jh. SchwäbWB. II 590
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
"einmieten"
- 1528 SchwäbWB. II 590
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
"eingestehen"
- Schmeller2 II 711
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- SchwäbWB. II 590
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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