(Einbußwunde)
(Einbußwunde)
nd. einbotewunde
Wunde, die einfach gebüßt wird
Wunde, die einfach gebüßt wird
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allent wat nicht twiebotewunden sin, heten einbotewundenvor 1531 RügenLR. Kap. 26 § 2 Textarchiv: RügenLR. Kap. 26