Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einhellig

einhellig

österr., selten bair. auch anhellig, -höllig 

I
I 1 einstimmig, einmütig
I 2 einhellig werden übereinkommen
II österr.
geständig, zugestehend
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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