Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Einkommelgeld)

(Einkommelgeld)

nd. inkamelgelt 
"Einkaufsgeld in eine Gemeinschaft"
-- in ein Kloster
  • J.J. Gruembke, Gesammelte Nachrichten zur Geschichte des ehemaligen Cisterzienser Nonnenklosters St. Maria in Bergen auf der Insel Rügen (Stralsund 1833) 24
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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