Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einleibschaft
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- kauft sich jemand bey dem gute ... dergestalten ein, daß man ihn lebenslänglich dabey abnähren lassen muß, so heißt es eine einleibschaft1756 CMax. IV 7 § 29Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)