Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einmarkten
Artikel davor:
Einlösungsrecht
einlücke
einlügen
einmähdig
einmahnen
Einmahner
Einmahnung
Einmännerei
einmännig
einmarken
einmarkten
I
einkaufen
II
etwas (in den Kauf) einbedingen
- fahls in dem kauff keine sonderbare especes einbedingt und eingemertet1715 MurtenStR. 478Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- SchweizId. IV 416
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Artikel danach:
Einmarkung
einmauern
einmengen
einmerken
einmessen
Einmiete
einmieten
Einmieter
Einmieterbe