Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einmütigkeit

Einmütigkeit

Eintracht, allgemeine Einigkeit, Übereinstimmung; auch: auf friedfertigem Übereinkommen beruhendes Bündnis
  • wer aber der oder die weren, die in unsern landen gesessen weren, die ire insigel an den brief nicht legen wolten, und in der gemainschaft und ainmuetigkait nicht wolten sein, und wolten auch darumb nicht sweren als oben geschriben ist, dieselben wer die weren, die söllen und wöllen wir mit allen unsern ambtleuten und allen unsern landen und leuten für unser offen feind haben
    1374 BairFreibf. 29
  • dieses gantze geschaͤfft erfordert ... hertzhafftige einmuͤtigkeit, die von allen passionen, eigennutz, auch mißtrauen, sowohl wegen religion als interesse weit entfernet sey
    1698 Faber,Staatskanzlei III 860