Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einpfarren
Artikel davor:
Einödler
Einödmann
einöhmden
(einopfern)
(einpartlich)
einpassieren
Einpassierung
einpfänden
(Einpfändung)
Einpfänner
einpfarren
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
sich eine Pfarrstelle verschaffen
- SchweizId. V 1170
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
eingepfarrt zu einer Pfarrei gehörig
- die pfarrer mit ihren eingepfarrten1594 CCBrandenbCulmb. I 279Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir erbar manne ... vnnd gemeine eynwohner der stadt vnd dorffer eingepfarter versamlunge vnd kirchspiels zu L.16. Jh. Luther(Clemen) II 408
- zur parochialkirche des bezirks eingepfarrt1794 PreußALR. II 11 § 260
- Gutzeit,Livl. I 232
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- Gutzeit,Livl. I 239
Faksimile - in Google Books