Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einraten

einraten

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I einen Rat geben, anraten
-- Verfahren zum Ersatz oder zur Milderung der Bücherzensur?
  • begnehmige ich das einraten, nur muß ich mit verwunderung ersehen, daß annoch nach so klar und buchstäblich erlassenen befehlen in Mähren eine bücherzensur existiere
    1781 Kaiser Josef II., Wiener Hofdekret/DRWArch.
II verbotenes Rätselspiel
  • verbiten wir einraten da man gelt verspiln oder vertauschen mag
    14. Jh. EgerStG. 10f.
  • SchweizId. VI 1601
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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