Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einreeden

einreeden

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
"an einer Handelsunternehmung teilnehmen, indem man z.B. einen Teil zur Ausrüstung eines Schiffes einschießt"
  • wenn er nicht 25 bis 40 tausend m. einreedert 
    oJ. Zf.Hansa 1908 1260
  • SchleswHWB. II 1006