Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einrichten
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2einreiten
(einreitig)
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I
- daß der scharffrichter dem gepeinigten die glieder ... wieder einzurichten schuldig1707 SudetenHGO. Art. 23 § 3, 3Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II 1 a
- alle unsere burgere ... sollen ihre ehetagen nach unserem stadtrechte einrichtenBernGS. 1762 39
II 1 b
verordnen
- unser oberkait und gerichtszwangs ingerichte handlungen1541 MittFürstenbArch. I 302
II 1 c
festlegen
- ob die revisionsordnung ganz von newem einzurichten oder nur zu examiniren ßeie1669 ÖLOProt. 7
- wie ... sothaner tractatus ... einzurichten wäre1729 CAustr. IV 540Faksimile - in Google Books
II 2
ablassen, ausstellen
- weliche verschreibungen auf meine erben alß creditores einzurichten1696 KrummauClarissUB. 355Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- ad protocollum des commissarij ... eingerichtet1701 Sachsse,MecklUrk. 423Faksimile (ca. 146 KB)
- 1707 SudetenHGO. Art. 21 § 4
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wie auch theillibell also eingerichtet1709 Mutach 86Faksimile (ca. 156 KB)
- müssen sie die quitungen also einrichten lassen1724 MittKönigsberg 2 (1910) 199
- eine gesetzmäßig eingerichtete quittung1794 PreußALR. I 16 § 104
- das er die obligationes auf sich einrichten lasseoJ. Hüttner,TacHyp. I Stück 20
III 1
anhängig machen
III 2
in Anspruch nehmen
--
eintreten lassen
- müssen sie sich in die bruderschaft richten ... bey strafe derer eltern, die sie nicht einrichten wollen18. Jh. SiebbMunC. 186Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)