Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einsacken
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jemanden in einen Sack stecken
- einen einzusacken oder zu ersäufen1734 TrierArch. ErgH. 8 (1907) 99Faksimile - digitalisiert im Rahmen von dilibri Rheinland-Pfalz (www.dilibri.de)
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