Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einsatzpfand
Artikel davor:
einsammeln
Einsammler
Einsammlungskosten
einsamnen
Einsamner
Einsatz
Einsatzbrief
Einsatzbuch
Einsatzgewicht
Einsatzherr
Einsatzpfand
- das e. beweglicher sachen heißt faustpfand, das e. einer unbeweglichen sache heißt nuzpfandBadLR. 1809 Satz 2072Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte