Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einschicken

einschicken

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I abliefern
II mitteilen
  • dat tho deme vedermals dinge inschickede 
    1593 JütLow.3 I 50 § 8
III "wenn ein Wandergesell in einer Stadt anlanget, muß er beym Handwerge sich melden und um Arbeit umschauen lassen, und dies heißen sie einschicken"
vgl. einschauen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):