Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einschießen
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einschicht
einschichtig
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mnd. mnl. insc(h)ieten
I 1
in den Backofen tun
- außwürcken und einschießenTirolLO. 1573 VI 82Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
II
(in Erbschaft) einwerfen
- ihre herrschaften und güter einschießen1451 FürstenbUB. VI 384Faksimile - digitalisiert im Rahmen von HathiTrust
- widder inschießen ... damit sie ussbestait1470 SiegenErbr. 7
- soll das vsgestürt ... ynschießen1611 FreiburgÜMun. III Art. 327
- ihr gut zu dem vätterlichen in gmeine theilung inzuschießen1616 WaadtStat. 320Faksimile (ca. 237 KB)
III 1
einbringen, beisteuern
- wahren und activ-schulden einschießen1676 Schirmer,KaufmWB. 52
- was die haushaltung an eigener sey hat, soll sie daran einschiessen1775 Niedersimmental 192Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
IV
auf jemanden schießen
- hevet ... tho se ingeschoten1495 OstfriesUB. II 483Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg