Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (einschleißen)
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Einschlaggeld
Einschlagpfennig
Einschlagung
Einschlagzaun
(Einschleiche)
einschleichen
Einschleichung
Einschleierung
einschleifen
Einschleifer
(einschleißen)
mnl. insliten
die Rückkehr eines Verbannten gerichtlich gestatten
die Rückkehr eines Verbannten gerichtlich gestatten
vgl.
einbannen (II),
einsagen (IV)
- die die macht sel hebben hem weder in te sliten1526 UtrechtRBr. Inl. 162 Anm. 3