Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einsetzer

Einsetzer

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I wer Waren einlagert, verlädt
II Lotteriespieler
  • auch ein versehen ... muß der unternehmer gegen die einsetzer vertreten
    1794 PreußALR. I 11 § 562
III Pfandgeber
IV Urheber
V wer jemanden gefangen setzen läßt
  • mittlerzeit [soll] ... der einsetzer die kost ... zahlen
    oJ. ArchSiebb.2 27 (1896) 158
unter Ausschluss der Schreibform(en):